Nachweispflicht Eisen- u. Stahlimporte

Nachweispflicht Eisen- u. Stahlimporte

Konformitätsbescheinigung – Import- und Kaufverbot von Waren des Anhangs XVII der Verordnung (EU) 2023/1214 Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d – Eisen- und Stahlerzeugnisse mit russischen Vormaterialien

Hiermit informieren wir Sie hinsichtlich der Sicherung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der geltenden gesetzlichen Regelungen des EU Rechts zur Sanktionierung von Russland und Belarus insbesondere die Verordnungen (EU) Nr. 833/2014, Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und Verordnung (EU) Nr. 765/2006 einschließlich der jeweiligen Änderungsverordnungen. Dies umfasst auch die Vorgabe des sog. 11.Sanktionspakets, welches im Amtsblatt der EU L159 I vom 23.06.2023 veröffentlicht wurde, wonach der Import und Kauf bestimmter Stahlerzeugnissen aus Drittländern, die unter Verwendung von Stahl mit Ursprung in Russland verarbeitet wurde, verboten ist. Mit diesem Schreiben machen wir darauf aufmerksam, dass Waren, die von Artikel 3g der EU VO (EU) 2023/1214 in ihrer jeweils gültigen Fassung betroffen sind, ab genanntem Datum nicht mehr an uns oder von uns geliefert oder verkauft werden dürfen. Wir weisen darauf hin, dass selbstverständlich unsere Vorlieferanten auf die Verordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen hingewiesen wurden.