Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lutz-Jesco GmbH (AGB)

gültig ab 1. August 2014

1. Geltungsbereich und Anbieter

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.08.2014 und finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen der


Lutz-Jesco GmbH, Aredstrasse 7/2, 2544 Leobersdorf, Österreich,
Telefonnummer: 02256/62 180, Fax: 02256/62 180-62
UID Nr. ATU 57149703
Firmenbuch Nr. FN 235615v


und ihren Kunden.


Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Lutz-Jesco GmbH.

2. Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote der Lutz-Jesco GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die Lutz-Jesco GmbH oder durch Lieferung zustande. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sowie sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der Lutz-Jesco GmbH einschließlich der am Inhalt bestehenden Urheberrechte. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Lutz-Jesco GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch ein Abgehen vom Gebot der Schriftform bedarf der Schriftlichkeit.

2.3 Die Lutz-Jesco GmbH behält sich Konstruktion, Form bzw. sonstige Änderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschritts und Innovation ohne vorherige Ankündigung vor.

3. Preise

3.1 Alle in den Angeboten der Lutz-Jesco GmbH angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Ust und verstehen sich ab Werk. Die Kosten der Verpackung sowie die Kosten der Lieferung werden zusätzlich zu den angeführten Preisen in Rechnung gestellt.

3.2. Kostenvoranschläge sind mangels anders lautender Vereinbarung entgeltlich.

4. Zahlungskonditionen

4.1 Alle Rechnungsbeträge sind – vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung – ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden angenommen.

4.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% zzgl. gesetzlicher Ust p.a. berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

4.3 Bei begründetem Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.

4.4 Gegen Ansprüche der Lutz-Jesco GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Kunden.

5. Lieferkonditionen

5.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen
und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.

5.2 Im Fall der Versendung der Ware erfolgt die Lieferung nach Wahl der Lutz-Jesco GmbH per Paketdienst, Post, Bahn oder Frachtführer. Diese üblichen Versendungsarten gelten ausdrücklich als vom Kunden genehmigt. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist die Lutz-Jesco GmbH berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen.
Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Lutz-Jesco GmbH berechtigt, eine Lieferung auch in Teillieferungen vorzunehmen.

5.3 Für Verzugsfolgen haftet die Lutz-Jesco GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dabei ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss von uns voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Kunde hat uns über drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich zu informieren. Unser Lieferverzug setzt eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.

5.4 Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden der Lutz-Jesco GmbH nicht möglich ist, oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, hat die Lutz-Jesco GmbH das Recht, die Lagerung der Ware auf Kosten des Kunden vorzunehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben davon unberührt.

5.5 Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit.

5.6 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten analog für Montagfristen. Eine Montagefrist beginnt erst, wenn der Kunde seine Vorbereitungs- und Bestellpflichten (siehe „Montagebedingungen/Montagepreise“) erfüllt hat.

6. Gefahr

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Werk verlässt, auch wenn die Lutz-Jesco GmbH Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernimmt.

6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen hiervon geht spätestens mit Absendung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Beweispflicht, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, trifft den Kunden.

6.3 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten transportversichert.

6.4 Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

7. Gewährleistung

7.1 Die Lutz-Jesco GmbH leistet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand bei Lieferung bzw. Abholung der Bestellung entspricht und zum gewöhnlichen Gebrauch tauglich ist.
Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass nur jene Angaben über Eigenschaften, Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Farbe, Preise und sonstige Spezifikationen Vertragsinhalt wären, die in von Lutz-Jesco GmbH verwendeten Katalogen, Rundschreiben, Prospekten, Anzeigen und Abbildungen und Preislisten im Geschäftsverkehr verwendet werden. Öffentliche Äußerungen Dritter über die Produkte der Lutz-Jesco GmbH sind für die Beurteilung des Vertragsinhaltes nicht maßgeblich.

7.2 Die Gewährleistungspflicht der Lutz-Jesco GmbH besteht nur für solche Mängel, die auf einen Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruhen und überdies nur dann, wenn solche Mängel während eines Zeitraumes von 6 Monaten bei verkehrsüblichen
Gebrauch ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Lieferung aufgetreten sind. Die Beweislast trifft den Kunden.

7.3 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zuleitungen, Vergabelungen, Netzwerke und Ähnliches nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den Vertragsgegenständen von Lutz-Jesco GmbH nicht kompatibel sind. Diesbezüglich besteht auch keine Prüfpflicht seitens Lutz-Jesco GmbH.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen weiters bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchungen entstanden sind, wenn gesetzliche oder von Lutz-Jesco GmbH erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt wurden, wenn der Kaufgegenstand aufgrund der Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen ist, wenn Änderungen an den Produkten selbst vorgenommen wurden oder durch Dritte, Teile ausgewechselt oder bei Gebrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Ware übermäßig beanspruchen, bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, bei unsachgemäßer Lagerung oder funktionsstörenden Betriebsbedingungen sowie bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung oder bei schlechter Instandhaltung.

7.4 Ansprüche aus der Gewährleistung kann der Kunde nur geltend machen, wenn er den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Die Beschreibung des Mangels sollte dabei möglichst genau erfolgen. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.5 Wenn der Mangel im gegenständlichen Fall von Lutz-Jesco GmbH zu beheben ist, hat diese die Wahl entweder
den mangelhaften Vertragsgegenstand an Ort und Stelle nachzubessern oder
sich den mangelhaften Vertragsgegenstand oder Teile hiervon zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen
oder den mangelhaften Vertragsgegenstand bzw. Teile hiervon zu ersetzen.
Weitergehende Mängelansprüche bestehen, wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen hohen Kosten möglich ist. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nachbesserung, trägt der Kunde.

7.6 Die Haftung von Lutz-Jesco GmbH aufgrund des besonderen Rückgriffsrechts gemäß § 933b ABGB endet jedenfalls in 2 Jahren nach Leistungserbringung durch Lutz-Jesco.

8. Haftung

8.1 Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich obliegender Leistungen stehen, haftet die Lutz-Jesco GmbH lediglich insoweit, als diese Schäden der Lutz-Jesco GmbH unverzüglich gemeldet werden und grobe Fahrlässigkeit seitens Lutz-Jesco GmbH vorliegt, wobei die Beweisführung hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit demjenigen obliegt, der sich darauf beruft.
Für nicht an der Lieferware selbst entstehende Sach- und Vermögenschäden haften wir nur, wenn uns der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich auf ihre mögliche Gefahr hinweist und wir im Hinblick darauf schriftlich eine besondere Einstandspflicht übernehmen.

8.2 Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren ab Leistungserbringung durch die Lutz-Jesco GmbH.

8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, sowie für jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

8.4 Die Haftung von Lutz-Jesco GmbH aufgrund des besonderen Rückgriffsrechts gemäß § 933b ABGB endet jedenfalls in 2 Jahren nach Leistungserbringung durch Lutz-Jesco GmbH und besteht nur in dem Umfang, als etwaige Gewährleistungskosten des Kunden nur bis zur Höhe des tatsächlich vereinbarten Verkaufspreises durch mangelhaften Vertragsgegenstand ersetzt werden.
Unsere Verpflichtung zur Erhaltung/Lieferung von Ersatzteilen ist auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.

11. Montagebedingungen

Für die vereinbarte Montage von Vertragsprodukten gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere „Montagebedingungen/Montagepreise“.

12. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich und rechtlich zulässig entspricht.

13. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Geheimhaltung

13.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen etc. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

13.2 Sofern wir Waren gemäß vom Kunden vorgeschriebener Konstruktionen und Vorgaben liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzten.

13.3 Alle aus der Geschäftsbeziehung mit der Lutz-Jesco GmbHGmbH erlangten Informationen, welche nicht offenkundig sind, hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. Für etwaige daraus entstehende nachteilige Folgen hat der Kunde einzustehen.