Die Filtration dient zur mechanischen Reinigung des Schwimmbeckenwassers. Sie entfernt sichtbare und nahezu sichtbare Schmutzstoffe, einschließlich der durch Flockungsmittelzusatz entstandene Flocken mit den darin eingeschlossenen feinen Teilchen. Die Flockung unterstützt die Ausfällung dieser feinen Trübstoffe, bevor das Wasser filtriert wird.
Für die Filtration in Schwimm- und Badebecken gelten spezifische Anforderungen, die der Betreiber im eigenen Interesse beachten sollte. Es werden Schnellfilter gemäß DIN 19605 empfohlen, und es sollte ausschließlich Filtersand gemäß DIN EN 12904 verwendet werden. Die Filterschicht in Einschichtfiltern sollte mindestens 1,2 m betragen, und die maximale Filtrationsgeschwindigkeit beträgt 30 m/h gemäß DIN 19643 (geschlossene Schnellfilter). Teilweise sind auch höhere Geschwindigkeiten möglich, wobei mit Zunahme der Geschwindigkeit das Filtrationsergebnis verschlechtert wird. Bei Filtern mit anderen Filtermaterialien in Kombination mit Sand (z.B. Anthrazitkohle, Filterkokse, Bims/Lava, Aktivkohle) sind die Filtrationsbedingungen entsprechend anzupassen. Eine regelmäßige Spülung der Filteranlagen, mindestens wöchentlich, ist erforderlich.
Die Berechnung des Volumenstroms für die Filtration erfolgt nach den gängigen technischen Regeln, beispielsweise gemäß DIN 19643-1.
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